„Das ist doch jetzt legal.“ Seit dem Cannabisgesetz höre ich diesen Satz regelmäßig – oft von Menschen, die gerade ihre Fahrerlaubnis verloren haben. Beides stimmt gleichzeitig, und genau darin liegt das Missverständnis.
Der Besitz und Konsum sind unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Am Steuer gilt eine eigene Rechnung, und die ist strenger geworden, nicht lockerer. Wer das verwechselt, verliert Zeit – und in der Vorbereitung ist Zeit das Einzige, was sich nicht nachholen lässt.
Was sich wirklich geändert hat
Früher ließ sich viel aus einem Laborwert ableiten. Heute wird stärker auf das Gesamtbild geschaut. Beurteilt werden Ihr Konsummuster, wie häufig Sie konsumiert haben, ob Sie Konsum und Fahren zuverlässig trennen konnten, wie Sie mit Risiko umgehen und wie stabil das Ganze ist.
Das klingt milder. Es ist es nicht. Die Anforderung hat sich nur verschoben: von „es war nichts nachweisbar“ zu „erklären und belegen Sie Ihr Konsummuster und Ihre Trennfähigkeit überzeugend“. Das ist die schwerere Übung, weil sie nicht durch Abwarten zu erfüllen ist.
Für das Fahren unter THC-Einfluss gilt ein Grenzwert von 3,5 ng/ml. Ob und wann eine Begutachtung angeordnet wird, ist eine Rechtsfrage – und die gehört zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht, nicht zu mir.
Der Satz, an dem es meistens kippt
„Ich habe nur ab und zu am Wochenende.“ Er ist verständlich, weil er sich harmlos anfühlt. In der Begutachtung ist er trotzdem heikel – nicht, weil er unglaubwürdig wäre, sondern weil er nichts erklärt.
Die interessante Frage ist nicht die Menge. Sie lautet: Wofür war der Konsum gut? Zum Abschalten nach der Schicht? Gegen Grübeln beim Einschlafen? Weil das Umfeld es so macht und Ablehnen aufwändiger ist als Mitmachen? Wer darauf keine Antwort hat, kann auch nicht plausibel machen, warum er künftig ohne auskommt.
Solange Sie nicht wissen, welche Aufgabe der Konsum in Ihrem Leben hatte, ist jedes Versprechen, damit aufzuhören, eine Absichtserklärung ohne Fundament.
Abstinenznachweis: die Fehler, die Monate kosten
- Zu spät angemeldet. Der Nachweiszeitraum beginnt mit der ersten kontrollierten Probe – nicht mit dem Tag Ihres letzten Konsums.
- Falscher Anbieter. Belege müssen aus einem kontrollierten Programm eines akkreditierten Anbieters stammen. Eigene Tests werden nicht anerkannt.
- Termin verpasst. Urinscreenings werden kurzfristig einbestellt, damit der Zeitpunkt nicht planbar ist. Ein versäumter Termin kann ein ganzes Programm entwerten.
- Auf die Haaranalyse allein gesetzt. Sie deckt rückwirkend Zeiträume ab, hängt aber an Haarlänge und Haarzustand – und sie kann eine ärztlich verordnete Einnahme nicht von einer missbräuchlichen unterscheiden.
Wie lange nachgewiesen werden muss, hängt vom Einzelfall ab; übliche Größenordnungen sind sechs oder zwölf Monate. Was in Ihrem Fall gilt, ergibt sich aus der Fragestellung der Behörde und Ihrer Vorgeschichte – und sollte geklärt sein, bevor Sie anfangen.
Wenn Cannabis ärztlich verordnet ist
Eine Therapie mit Medizinalcannabis wird eigenständig betrachtet und nicht automatisch wie Freizeitkonsum bewertet. Geprüft werden unter anderem Indikation, Verlauf, Verordnung, Therapietreue und Leistungsfähigkeit. Diese Gruppe wächst, und sie findet erstaunlich wenig verlässliche Information. Wenn Sie dazugehören: Sammeln Sie Ihre Unterlagen vollständig, bevor Sie irgendetwas anderes tun.
Was Sie jetzt tun können
Schreiben Sie eine Woche lang auf, in welchen Momenten Ihnen der Gedanke an Konsum kommt – auch wenn Sie nicht konsumieren. Was war unmittelbar davor? Diese Liste sagt mehr über Ihr Muster aus als jede Mengenangabe. Sie ist der beste Einstieg in ein Erstgespräch, den ich kenne.